Für alle von der LEWITT GmbH hergestellten Produkte gilt eine begrenzte zweijährige Garantie. Diese zweijährige Garantie bezieht sich auf das Kaufdatum, das auf deinem Kaufbeleg angegeben ist.
Die LEWITT GmbH erfüllt die Garantieverpflichtungen, indem sie Material- oder Herstellungsfehler nach eigenem Ermessen entweder durch Reparatur oder durch den Austausch einzelner Teile oder des gesamten Geräts kostenlos behebt. Alle defekten Teile, die im Laufe eines Gewährleistungsanspruchs aus einem Produkt ausgebaut werden, gehen in das Eigentum der LEWITT GmbH über.
Während der Garantiezeit können defekte Produkte zusammen mit dem Originalkaufbeleg an den autorisierten LEWITT-Händler zurückgegeben werden. Um Transportschäden zu vermeiden, verwende bitte die Originalverpackung, falls vorhanden. Bitte sende dein Produkt nicht unangekündigt an die LEWITT GmbH. Die Frachtkosten müssen vom Eigentümer des Produkts getragen werden.
Die folgenden Fälle sind nicht von der oben genannten Garantie abgedeckt:
- geringfügige Abweichungen oder Fehler in der Qualität eines Produkts, die den Wert oder die Eignung des Produkts für den vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen
- jegliches mit dem Produkt geliefertes Zubehör
- wiederaufladbare Batterien und Einwegbatterien (diese Produkte haben eine kürzere Lebensdauer, deren Länge auch von der Häufigkeit der Nutzung abhängt)
- Fehler, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen (z. B. Bedienungsfehler, mechanische Beschädigungen, falsche Betriebsspannung)
Als ordnungsgemäße Verwendung im Sinne dieser Garantie gilt die Verwendung des Produkts unter den in der Gebrauchsanweisung angegebenen Bedingungen.
Fehler aufgrund von Verschleiß und Abnutzung
Änderungen an LEWITT-Produkten, die von dir oder einem Dritten vorgenommen wurden, es sei denn, LEWITT hat Art und Umfang der Änderung vorher schriftlich genehmigt